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Inhaltlicher Zugang

Im Fokus, beleuchtet, eine Frau in Schwarz, im Profil, eine Hand erhoben wie bei der Geste «Halt!», eine am Bauch blickt sie konzentriert geradeaus. Link von ihr, unscharf, ein Mann im Tankertop, im Profil vor einem Stehmikrofon, eine Gitarre umgehängt.
Im Fokus ist eine Frau in einem ärmellosen schwarzen Oberteil, der Bildausschnitt zeigt sie bis zur Taille. Sie steht im Profil, ein Arm gebeugt, die Innenfläche der gestreckten Hand auf Kopfhöhe nach vorne gerichtet wie bei der Geste «Halt!». Die andere Hand hält sie gestreckt am Bauch. Sie blickt konzentriert geradeaus, Licht fällt von schräg oben auf sie. Leicht zurückversetzt, am linken Bildrand und unscharf ein Mann in einem weissen Tankertop, ein blau-weisser Gitarrenband quer über der Brust. Er steht im Profil, die obere Hälfte seines Kopfes ist im Bildausschnitt nicht sichtbar, vor dem geöffnete Mund ist ein Stehmikrofon. Eine Hand hält er vor sich an einem Gitarrenhals. Der Hintergrund ist weiss und hell, am rechten Bildrand, ist eine metallfarbene Leiter an einer Stange gelehnt, die ins Bild ragt.

Text und Melodie von King Pepes Musik werden am Mani Matter Festival in Bern (2012) vom Verein MUX3 für das gehörlose Publikum in Gebärdensprache verdolmetscht. 

© Michael Meier

Inklusive Massnahmen im Handlungsfeld Inhaltlicher Zugang

Die Kulturinstitution ermöglicht hindernisfreie Zugänglichkeit. Sie überprüft, wie zugänglich die Inhalte der eigenen Kulturangebote für Menschen mit Behinderungen sind. Sie legt individuell fest, welche Zugangshilfen oder Hilfsmittel sie anbietet, die ihr Angebot besser sichtbar, hörbar, erfahrbar und/oder verständlich machen und setzt sie um.

Beispiele inklusiver Massnahmen:

Alle Sparten

  • Sensibilisiertes und spezifisch geschultes Personal gewährleistet den inhaltlichen Zugang. Technische Anwendungen wie Höranlagen, Audioguides o.ä. sind erprobt und verfügbar. Kontakte zu externen Dienstleistern sind vorhanden, sodass bedarfsorientiert gehandelt werden kann.
  • Das Wissen über die verschiedenen Zugangshilfen für Menschen mit Behinderungen ist funktionsbezogen in der Kulturinstitution verankert (z.B. Bühnentechnikerin weiss Bescheid über das nötige Equipment für Audiodeskription, Kommunikationszuständige kennen sich aus mit barrierefreier Kommunikation von inklusiven Veranstaltungen, Vermittler kennt Grundsätze bei Führungen mit Gebärdensprachdolmetscherin)
  • Vorhandene Zugangshilfen wie z.B. Unter- oder Übertitel werden immer eingesetzt.
  • Anlässe mit Zugangshilfen wie Leichte Sprache, Gebärdensprache, Audiodeskription o.ä. sind klar gekennzeichnet. Die Abgabe von Begleitmaterial/-texten verläuft koordiniert.
  • Der Zugang zu Informationen, insbesondere zur Barrierefreiheit, ist über unterschiedliche Kanäle (digital, telefonisch, Video mit Gebärdensprache) gewährleistet.
  • In verschiedenen Kommunikationskanälen des Labelpartners  wird die Zugänglichkeit und inklusiven Angebote der Kulturinstitution präzise umschrieben (Webseite, Printmedien und Plattformen, die von Menschen mit Behinderungen konsultiert werden).
  • Kommunikationsmaterial wird in Leichter Sprache aufbereitet.
  • Angebote werden nach dem Mehrsinnesprinzip gestaltet. Niederschwellige Settings (z.B. Relaxed Performances) werden regulär oder auf Anfrage angeboten.
  • Kulturbegleitende (z.B. Projekt Kulturportiers) sind bei Bedarf oder auf Anfrage verfügbar.
  • Checklisten für den barrierefreien Zugang werden erstellt und bei der Programmierung/Umsetzung von Beginn weg berücksichtigt.
  • Die Preispolitik ist nachvollziehbar und berücksichtigt die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen und deren Assistenzpersonen. (z.B.: Assistenzpersonen erhalten kostenlosen Eintritt zu den Veranstaltungen.)
  • Führ- und Assistenzhunde sind zugelassen. Diese Ausnahmeregelung ist öffentlich deklariert und in der Hausordnung vermerkt.

Weitere konkrete Massnahmen finden Sie in folgenden Checklisten unseres Wegweisers «Ein hindernisfreier Kulturbesuch»

  • Checkliste 3: Informationen zu inhaltlichen Zugangshilfen, S. 36-37
  • Checkliste 16: Inhaltliche Zugangshilfen, S. 101-105